Durch das Grundgesetz wird das Recht zu erben gewährleistet. Aber wie wird dieses Grundrecht in der Praxis umgesetzt? Hier betreuen Sie Matthias Hoppmann, Fachanwalt für Erbrecht und Notar und Heike Vervoort-Hoppmann, Rechtsanwältin und Mediatorin.
Testamente und Erbverträge
Durch ein Testament dokumentieren Sie Ihren letzten Willen. Ohne ein solches Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die auf Verwandtschaftsbeziehungen abstellt. So kann es passieren, dass eine Person bedacht wird, welche nach Ihrem Willen gar nicht erben sollte.
Auch wenn Sie wünschen, dass ein Zugriff auf das geerbte Vermögen erst zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einem bestimmten Umfang möglich ist, brauchen Sie ein Testament. Ich berate Sie gerne bei der Regelung Ihres letzten Willens und gestalte diesen auch in steuerlicher Hinsicht. Wenn Betriebsvermögen betroffen ist, sollten Sie an eine frühzeitige Gestaltung denken.
Wenn ein Erbfall eingetreten ist, überprüfe ich für Sie die eingetretene Erbfolge und ihre Konsequenzen. Hier müssen eventuell gesellschaftsvertragliche Bindungen des Verstorbenen beachtet werden. Eine Unterstützung durch einen Steuerberater ist selbstverständlich.
Testamentsvollstreckung
Besondere Beachtung sollte auch die Durchsetzung des Willens des Verstorbenen erfahren: Eine angeordnete Testamentsvollstreckung kann dies sicherstellen.
Matthias Hoppmann ist zertifizierter Testamentsvollstrecker- DVEV. Er kann damit gewährleisten, dass angeordnete Testamtentsvollstreckungen fachkundig und kenntnisreich umgesetzt werden.
Beim Umgang mit Familie und Erben, die sich in der Sache uneinig sind, unterstützen uns Erfahrung und Menschenkenntnis: unser Bemühen geht dahin, eine friedliche und nachhaltige Lösung zu finden.
Wichtig ist es, alle Erben in die Umsetzung des Testamentes, soweit es möglich ist, einzubinden. Auch nach dem Tod hat der Erblasser das Recht, seinen Angehörigen in würdevoller Erinnerung zu bleiben, die nicht durch Erbauseinandersetzungen belastet werden sollte. Das möchten wir für Sie erreichen.
Kontakt:
Renate Schrader, Telefon: 0531/ 120 63-20
R.Schrader(at)hoppmann-partner.de
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